17 U 84/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-28, 17 U 84/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 84/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-04-28
Aktenzeichen: 17 U 84/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0428.17U84.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das am 27. August 1998 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 222/95 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 212.710,00 nebst
9,1% Zinsen für den Zeitraum vom 15. März 1995 bis einschließlich 14. August 1995,
13,75% Zinsen für den Zeitraum vom 15. Au-gust 1995 bis einschließlich 27. August 1995,
9,1% Zinsen für den Zeitraum vom 28. August 1995 bis einschließlich 17. Dezember 1995,
12,75% Zinsen für den Zeitraum vom 18. De-zember 1995 bis einschließlich 21. April 1996,
12,25% Zinsen für den Zeitraum vom 22. April 1996 bis einschließlich 30. März 1997 und
7,5% Zinsen für den Zeitraum ab 1. April 1997
zu zahlen.
Bezüglich der Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz bleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils; die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 330.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte in dieser Höhe Sicherheit leisten.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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