5 U 143/96•Oberlandesgericht Köln, 1999-05-05, 5 U 143/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 143/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-05
Aktenzeichen: 5 U 143/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0505.5U143.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts B. vom 03.06.1996 - 9 O 237/95 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Beklagten bleibt vorbehalten, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansäßigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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