Oberlandesgericht Köln, 1999-05-12, 11 U 133/96

11 U 133/96Obergericht12.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 133/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-12

Aktenzeichen: 11 U 133/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0512.11U133.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.05.1996 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 245/95 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 65.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

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