6 U 34/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-05-21, 6 U 34/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 34/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-21
Aktenzeichen: 6 U 34/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0521.6U34.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.11.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 42 O 37/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor der an-gefochtenen Entscheidung wie folgt neu gefaßt wird:
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs das nachstehend auf den Seiten 3 - 20 dieses Urteils wiedergegegebene Angebot abzugeben und/oder die darin enthaltenen Arbeiten auszuführen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.) Die Beschwer des Beklagten wird auf 50.000 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.