26 U 39/94•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-09, 26 U 39/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 39/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-09
Aktenzeichen: 26 U 39/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0609.26U39.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1994 - 13 O 250/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschliesslich des Revisionsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 60.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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