22 U 32/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-29, 22 U 32/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 32/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-29
Aktenzeichen: 22 U 32/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0629.22U32.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger zu 1., 2., 4., 5. und 6. gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 25. November 1998 - 91 0 192/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß in Abänderung der Kostenentscheidung des Landgerichts die Kosten der 1. Instanz den Klägern zu je 1/6 auferlegt werden.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu 1., 2., 4., 5. und 6. zu je 1/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern zu 1., 2., 4., 5. und 6. wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 5.000,- abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.