Ss 273/99 - 138 -•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-29, Ss 273/99 - 138 -
Oberlandesgericht Köln, 1999-06-29, Ss 273/99 - 138 -
Ss 273/99 - 138 -Obergericht29.06.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 273/99 - 138 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-06-29
Aktenzeichen: Ss 273/99 - 138 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0629.SS273.99.138.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem
Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgericht Eschweiler zurückverwiesen.
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