2 W 159/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-07-21, 2 W 159/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 159/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-07-21
Aktenzeichen: 2 W 159/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0721.2W159.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 14. Juni 1999 gegen
die Zurückweisung ihrer gegen die Ablehnung ihres Antrages auf
Prozeßkostenhilfe gerichteten Beschwerde durch den Beschluß der 2.
Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 28. Mai 1999 - 2 T 69/99 -
wird als unzulässig verworfen.
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