27 U 64/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-07-28, 27 U 64/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 64/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-28
Aktenzeichen: 27 U 64/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0728.27U64.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.09.1998 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 537/97 - wird zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen a) die außergerichtlichen Kosten zu 16 % der Kläger und zu 85 % die Beklagten als Gesamtschuldner.
b) die Gerichtskosten zu 5 % der Kläger und zu 95 % die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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