Oberlandesgericht Köln, 1999-08-04, 17 W 295/99

17 W 295/99Obergericht04.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 295/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-08-04

Aktenzeichen: 17 W 295/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0804.17W295.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Die von der Klägerin nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Dezember 1998 an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 2.404.68 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Dezember 1998 festgesetzt. Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten vom 18. Dezember 1998 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

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