Oberlandesgericht Köln, 1999-08-04, 26 U 43/98

26 U 43/98Obergericht04.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 U 43/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-08-04

Aktenzeichen: 26 U 43/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0804.26U43.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Teilanerkenntnis-Schlussurteil des Landgerichts Bonn vom 25. November 1998 (13 O 89/92) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.

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