Ss 293/99 - 143 -•Oberlandesgericht Köln, 1999-08-10, Ss 293/99 - 143 -
Oberlandesgericht Köln, 1999-08-10, Ss 293/99 - 143 -
Ss 293/99 - 143 -Obergericht10.08.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 293/99 - 143 - — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-10
Aktenzeichen: Ss 293/99 - 143 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0810.SS293.99.143.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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