Oberlandesgericht Köln, 1999-08-19, 18 U 27/99

18 U 27/99Obergericht19.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 27/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-08-19

Aktenzeichen: 18 U 27/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0819.18U27.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 6.1.1999 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln ( 14 O 197/98) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek sowie die Zahlung, zu denen der Beklagte verurteilt ist, jeweils in Höhe eines Teilbetrages über 3.000 DM erfolgt Zug um Zug gegen Übergabe von 15 Stahlrahmenkonstruktionen und 13 Distanzeisen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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