24 U 18/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-08-24, 24 U 18/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 18/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-24
Aktenzeichen: 24 U 18/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0824.24U18.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 11.01.1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 293/98 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - in Höhe von 12.000,-- DM abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
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