Ss 368/99 - 183 -•Oberlandesgericht Köln, 1999-08-24, Ss 368/99 - 183 -
Oberlandesgericht Köln, 1999-08-24, Ss 368/99 - 183 -
Ss 368/99 - 183 -Obergericht24.08.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 368/99 - 183 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-08-24
Aktenzeichen: Ss 368/99 - 183 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0824.SS368.99.183.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Schuldspruch dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte ei-ner Körperverletzung schuldig ist und im übrigen freigesprochen wird.
Im Rechtsfolgenausspruch wird das Urteil mit seinen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
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