Oberlandesgericht Köln, 1999-08-24, Ss 368/99 - 183 -

Ss 368/99 - 183 -Obergericht24.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 368/99 - 183 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-08-24

Aktenzeichen: Ss 368/99 - 183 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0824.SS368.99.183.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Schuldspruch dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte ei-ner Körperverletzung schuldig ist und im übrigen freigesprochen wird.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das Urteil mit seinen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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