19 W 30/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-08-25, 19 W 30/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 30/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-08-25
Aktenzeichen: 19 W 30/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0825.19W30.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.07.1999 - 20 O 342/99 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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