Oberlandesgericht Köln, 1999-09-03, 19 U 68/99

19 U 68/99Obergericht03.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 68/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-03

Aktenzeichen: 19 U 68/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0903.19U68.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Februar 1999 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Köln - 20 O 317/96 - abgeändert und wie folgt neu ge-fasst: Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 21. Januar 1998 - 20 O 317/96 - wird auch hinsichtlich der Beklagten zu 1) und 2) aufrechterhalten. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechts-streits erster Instanz, soweit über sie noch nicht entschieden ist, sowie die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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