Oberlandesgericht Köln, 1999-09-07, 24 U 39/99

24 U 39/99Obergericht07.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 39/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-07

Aktenzeichen: 24 U 39/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0907.24U39.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.1.1999 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Aktz. 26 0 56/98 - wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.254,10 DM nebst 7,75 % seit dem 30.1.1998 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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