Oberlandesgericht Köln, 1999-09-22, 13 U 47/99

13 U 47/99Obergericht22.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 47/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-22

Aktenzeichen: 13 U 47/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0922.13U47.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. Februar 1999 - 10 O 239/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten der Berufung zu tra-gen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.