2 Ws 502/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-09-28, 2 Ws 502/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-09-28, 2 Ws 502/99
2 Ws 502/99Obergericht28.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 502/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-28
Aktenzeichen: 2 Ws 502/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0928.2WS502.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass die aus dem Beschluss des Amtsgerichts - Schöffengericht - Aachen vom 7. März 1997 (32 Ls 102/96) übernommene Auflage der Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 30.000,-- DM, zu zahlen an die Gerichtskasse Aachen entfällt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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