Oberlandesgericht Köln, 1999-09-28, 2 Ws 502/99

2 Ws 502/99Obergericht28.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 502/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-09-28

Aktenzeichen: 2 Ws 502/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0928.2WS502.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass die aus dem Beschluss des Amtsgerichts - Schöffengericht - Aachen vom 7. März 1997 (32 Ls 102/96) übernommene Auflage der Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 30.000,-- DM, zu zahlen an die Gerichtskasse Aachen entfällt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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