Oberlandesgericht Köln, 1999-09-30, 1 U 35/99

1 U 35/99Obergericht30.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 35/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-30

Aktenzeichen: 1 U 35/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0930.1U35.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. Feb-ruar 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 606/98 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Kläger - soweit hierüber nicht in dem Rechtsstreit 122 C 486/97 AG Köln = 11 S 220/98 LG Köln bereits rechtskräftig entschieden - auch über den Teilbetrag, der Gegenstand der Klage ist, hinaus kein Anspruch aus dem Vertrag vom 16. Oktober 1995 zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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