Oberlandesgericht Köln, 1999-10-26, 15 U 37/99

15 U 37/99Obergericht26.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 37/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-10-26

Aktenzeichen: 15 U 37/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1026.15U37.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Januar 1999 verkündete Teilurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 28 O 406/98- wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klä-gerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet. Der Klägerin bleibt nachgelassen, Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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