3 U 156/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-10-29, 3 U 156/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 156/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-29
Aktenzeichen: 3 U 156/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1029.3U156.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Juli 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 226/97 - wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Genossenschafts- oder Volksbank zu leisten.
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