Oberlandesgericht Köln, 1999-10-29, 3 U 156/98

3 U 156/98Obergericht29.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 156/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-10-29

Aktenzeichen: 3 U 156/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1029.3U156.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Juli 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 226/97 - wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Genossenschafts- oder Volksbank zu leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.