2 W 137/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-02, 2 W 137/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 137/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-11-02
Aktenzeichen: 2 W 137/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1102.2W137.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 14. Juni 1999 wird der Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 28. Mai 1999 - 2 T 69/99 - geändert, soweit darin über die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und des Antrages auf Erteilung von Restschuldbefreiung entschieden ist, und insoweit wie folgt neu gefaßt :
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 26. März 1999 wird der Beschluß des Amtsgerichts Essen vom 18. März 1999 - 161 IK 10/99 - aufgehoben, soweit das Amtsgericht über den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenz-verfahrens und den Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung entschieden hat. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Schuldnerin vom 8. März 1999 auf Eröffnung des Verbrau-cherinsolvenzverfahrens nicht aus den Gründen des Beschlusses vom 18. März 1999 abzulehnen.
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