5 U 118/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-03, 5 U 118/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 118/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-03
Aktenzeichen: 5 U 118/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1103.5U118.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Februar 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 197/96 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,- DM abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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