Oberlandesgericht Köln, 1999-11-03, 5 U 38/99

5 U 38/99Obergericht03.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 38/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-03

Aktenzeichen: 5 U 38/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1103.5U38.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Januar 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 93/97 - wird zurückge-wie-sen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfah-rens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe je von 34.000,- DM abwen-den, wenn die Beklagten nicht vor der Voll-streckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leisten.

Dem Beklagten zu 1. wird gestattet, Sicherheit auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu leisten.

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