Oberlandesgericht Köln, 1999-11-10, 26 U 19/99

26 U 19/99Obergericht10.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 U 19/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-10

Aktenzeichen: 26 U 19/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1110.26U19.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.03.1999 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 O 272/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklag-te kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 238.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.