Oberlandesgericht Köln, 1999-11-11, 12 W 48/99

12 W 48/99Obergericht11.11.1999

Regest

Eine Streitwertbeschwerde ist im selbständigen Beweisverfahren ohne ein folgendes Hauptsacheverfahren unzulässig, wenn sie mehr als sechs Monate nach der letzten verfahrensfördernden Handlung der Partei oder des Gerichts eingelegt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 W 48/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-11-11

Aktenzeichen: 12 W 48/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1111.12W48.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Normen: GKG § 25 III S. 3; ZPO § 485 ff

Leitsätze

Eine Streitwertbeschwerde ist im selbständigen Beweisverfahren ohne ein folgendes Hauptsacheverfahren unzulässig, wenn sie mehr als sechs Monate nach der letzten verfahrensfördernden Handlung der Partei oder des Gerichts eingelegt wird.

Tenor

wird die Beschwerde der Antragsteller vom 10.08.199 gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes vom 13.01.1999 (AZ.:17 OH 38/98) als unzulässig v e r w o r f e n.

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