12 W 48/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-11, 12 W 48/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-11-11, 12 W 48/99
12 W 48/99Obergericht11.11.1999
Regest
Eine Streitwertbeschwerde ist im selbständigen Beweisverfahren ohne ein folgendes Hauptsacheverfahren unzulässig, wenn sie mehr als sechs Monate nach der letzten verfahrensfördernden Handlung der Partei oder des Gerichts eingelegt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 W 48/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-11-11
Aktenzeichen: 12 W 48/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1111.12W48.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Normen: GKG § 25 III S. 3; ZPO § 485 ff
Leitsätze
Eine Streitwertbeschwerde ist im selbständigen Beweisverfahren ohne ein folgendes Hauptsacheverfahren unzulässig, wenn sie mehr als sechs Monate nach der letzten verfahrensfördernden Handlung der Partei oder des Gerichts eingelegt wird.
Tenor
wird die Beschwerde der Antragsteller vom 10.08.199 gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes vom 13.01.1999 (AZ.:17 OH 38/98) als unzulässig v e r w o r f e n.
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