16 W 28/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-17, 16 W 28/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-11-17, 16 W 28/99
16 W 28/99Obergericht17.11.1999
Regest
Das rechtliche Interesse für die Einleitung eines Beweisverfahrens fehlt, wenn der Antragsteller seine Darlegungslast durch das Gutachten ersetzen und erst durch den Sachverständigen ermitteln lassen will, ob ihm durch ein bestimmtes Ereignis überhaupt irgendein Schaden entstanden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 28/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-11-17
Aktenzeichen: 16 W 28/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1117.16W28.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO § 485
Leitsätze
Das rechtliche Interesse für die Einleitung eines Beweisverfahrens fehlt, wenn der Antragsteller seine Darlegungslast durch das Gutachten ersetzen und erst durch den Sachverständigen ermitteln lassen will, ob ihm durch ein bestimmtes Ereignis überhaupt irgendein Schaden entstanden ist.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 03.09.1999 - 1 OH 26/99 - wird zurückgewiesen.
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