27 UF 187/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-22, 27 UF 187/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-11-22, 27 UF 187/99
27 UF 187/99Obergericht22.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 187/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-11-22
Aktenzeichen: 27 UF 187/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1122.27UF187.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das am 9.7.1999 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg - 32 F 148/98 - im Ausspruch zum Sorgerecht teilweise wie folgt abgeändert:
Die elterliche Sorge für den Sohn S. der Parteien, geb. 28.8.1986, steht beiden Parteien gemeinsam zu.
Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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