12 U 121/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-25, 12 U 121/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-11-25, 12 U 121/99
12 U 121/99Obergericht25.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 121/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-25
Aktenzeichen: 12 U 121/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1125.12U121.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 04.02.1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln ( AZ.: 15 O 427/95 ) wird z u r ü c k g e w i e s e n.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.200,--DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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