Oberlandesgericht Köln, 1999-12-17, 6 U 67/99

6 U 67/99Obergericht17.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 67/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-17

Aktenzeichen: 6 U 67/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1217.6U67.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.03.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landge- richts Köln -31 O 67/99- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000.- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Den Parteien wird nachgelassen, diese Sicherheiten in Form der unbedingten, unbefristeten, unwider- ruflichen, selbstschuldnerischen schriftlichen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich- rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer beträgt 8.865.158,58 DM.

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