Oberlandesgericht Köln, 1999-12-22, 5 U 106/99

5 U 106/99Obergericht22.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 106/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-22

Aktenzeichen: 5 U 106/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1222.5U106.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Februar 1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 189/97 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600.000,- DM abwenden, wenn die Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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