5 U 68/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-12-22, 5 U 68/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 68/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-22
Aktenzeichen: 5 U 68/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1222.5U68.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. März 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 416/96 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 26.000,- DM abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Beiden Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürg-schaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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