25 WF 249/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-06, 25 WF 249/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-01-06, 25 WF 249/99
25 WF 249/99Obergericht06.01.2000
Regest
Ist der einem minderjährigen Kind aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtete Vater in nichtehelicher Lebensgemeinschaft als Hausmann tätig, weil aus dieser Beziehung ein weiteres minderjähriges Kind stammt, so kann er dem minderjährigen Unterhaltsberechtigten aus erster Ehe nicht seine mangelnde Leistungsfähigkeit entgegenhalten, soweit es die Zahlung des Mindestunterhaltes betrifft. Vielmehr ist seine Leistungsfähigkeit fiktiv nach seinem letzten Erwerbseinkommen zu berechnen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 249/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-06
Aktenzeichen: 25 WF 249/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0106.25WF249.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1601, 1602, 1603 Abs. 2, 1609, 1610, 1612
Leitsätze
Ist der einem minderjährigen Kind aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtete Vater in nichtehelicher Lebensgemeinschaft als Hausmann tätig, weil aus dieser Beziehung ein weiteres minderjähriges Kind stammt, so kann er dem minderjährigen Unterhaltsberechtigten aus erster Ehe nicht seine mangelnde Leistungsfähigkeit entgegenhalten, soweit es die Zahlung des Mindestunterhaltes betrifft. Vielmehr ist seine Leistungsfähigkeit fiktiv nach seinem letzten Erwerbseinkommen zu berechnen.
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten vom 15. Dezember 1999 (Blatt 18 GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 10. November 1999 - 313 F 319/99 - wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.