2 ARs 1/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-07, 2 ARs 1/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 ARs 1/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-07
Aktenzeichen: 2 ARs 1/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0107.2ARS1.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Nebenklagevertreterin wird eine Pauschvergütung in Höhe des Betrages der Regelgebühren zuzüglich 500,- DM (in Worten: fünfhundert Deutsche Mark) bewilligt.
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