5 U 157/95•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-12, 5 U 157/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 157/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-12
Aktenzeichen: 5 U 157/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0112.5U157.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung beider Parteien wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Juni 1995 - 25 O 7/95 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.551,31 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13.1.1995 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen der Parteien werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits aller Instanzen einschließlich des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin 78 % und die Beklagte 22 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 46.500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 26.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank, öffentlichen Spar-kasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.