25 UF 223/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-21, 25 UF 223/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-01-21, 25 UF 223/99
25 UF 223/99Obergericht21.01.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 223/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-21
Aktenzeichen: 25 UF 223/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0121.25UF223.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
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Der Antragsgegnerin wird zur Rechtsverteidigung im vorliegenden Beschwerdeverfahren des Antragstellers ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Beschwerdeverfahren R. S. in K. beigeordnet.
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Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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Die Beschwerde des Antragstellers vom 22.10.1999 (Bl. 93 GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 11.10.1999 - 314 F 296/99 - (Bl. 71 - 73 GA) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
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