16 W 29/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-24, 16 W 29/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-01-24, 16 W 29/99
16 W 29/99Obergericht24.01.2000
Regest
Die Sicherung einer fremden Schuld stellt regelmäßig eine unentgeltliche Verfügung zu Gunsten des Sicherungsnehmers dar, wenn der Sicherungsgeber nicht aufgrund einer entgeltlich begründeten Verpflichtung zur Bestellung der Sicherheit gehalten war. Die dem Sicherungsgeber gegenüber eingegangene Verpflichtung des Sicherungsnehmers, dem Dritten einen Kredit auszuzahlen, macht die Sicherungsbestellung nur dann entgeltlich, wenn der Sicherungsgeber an der Kreditgewährung ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Der Umstand, daß zwischen dem Sicherungsgeber und dem Kreditnehmer als der Muttergesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag besteht, begründet allein noch nicht das eigene wirtschaftliche Interesse des beherrschten Unternehmens.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 29/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-24
Aktenzeichen: 16 W 29/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0124.16W29.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: InsO § 134 Abs. 1
Leitsätze
Die Sicherung einer fremden Schuld stellt regelmäßig eine unentgeltliche Verfügung zu Gunsten des Sicherungsnehmers dar, wenn der Sicherungsgeber nicht aufgrund einer entgeltlich begründeten Verpflichtung zur Bestellung der Sicherheit gehalten war. Die dem Sicherungsgeber gegenüber eingegangene Verpflichtung des Sicherungsnehmers, dem Dritten einen Kredit auszuzahlen, macht die Sicherungsbestellung nur dann entgeltlich, wenn der Sicherungsgeber an der Kreditgewährung ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Der Umstand, daß zwischen dem Sicherungsgeber und dem Kreditnehmer als der Muttergesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag besteht, begründet allein noch nicht das eigene wirtschaftliche Interesse des beherrschten Unternehmens.
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Be-schluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. November 1999 - 3 O 512/99 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers an das Landgericht zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.