Oberlandesgericht Köln, 2000-01-26, 2 W 226/99

2 W 226/99Obergericht26.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 226/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-26

Aktenzeichen: 2 W 226/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0126.2W226.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß des Landgerichts Paderborn vom 8. September 1999 - 5 T 288/99 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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