9 Wx 3/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-07, 9 Wx 3/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 Wx 3/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-07
Aktenzeichen: 9 Wx 3/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0207.9WX3.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
1.) Die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen vom 27. Dezember 1999 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 1999
- 1 T 462/99 - wird als unzulässig verworfen.
2.) Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Betroffene zu tragen.
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