Oberlandesgericht Köln, 2000-02-11, 2 W 8/00

2 W 8/00Obergericht11.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 8/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-11

Aktenzeichen: 2 W 8/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0211.2W8.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 30. Dezember 1999 gegen den Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 9. Dezember 1999 - 23 T 380/99 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

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