9 Sch 13/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-15, 9 Sch 13/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-15, 9 Sch 13/99
9 Sch 13/99Obergericht15.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 Sch 13/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-15
Aktenzeichen: 9 Sch 13/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0215.9SCH13.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts bei dem London Court of International Arbitration in London (Verfahrensnummer 97/X50) vom 27. April 1999 wird insoweit für vollstreckbar erklärt, als die Antragsgegnerin verurteilt worden ist, folgende Beträge an die Antragstellerin zu zahlen:
103.161.360,-- spanische Peseten nebst 8 % Zinsen seit dem 29. April 1997, 56.539.256,-- spanische Peseten, GBP 29.326,92 Kosten des Schiedsgerichts und GBP 51.983,95 an außergerichtlichen Kosten.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
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