16 Wx 25/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-21, 16 Wx 25/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-21, 16 Wx 25/00
16 Wx 25/00Obergericht21.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 25/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-21
Aktenzeichen: 16 Wx 25/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0221.16WX25.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin ge-gen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.01.2000 - 29 T 198/99 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht an-geordnet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 2.523,75 DM festgesetzt.
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