14 WF 11/2000•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-28, 14 WF 11/2000
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-28, 14 WF 11/2000
14 WF 11/2000Obergericht28.02.2000
Regest
Erfolgsaussicht einer Klage, gestützt auf die ständige Rechtsprechung des BGH ZPO § 114 Stützt sich eine um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, kann der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung die Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht mit dem Hinweis abgesprochen werden, das Gericht vermöge sich der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs nicht anzuschließen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 WF 11/2000 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-28
Aktenzeichen: 14 WF 11/2000
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0228.14WF11.2000.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Normen: ZPO § 114
Leitsätze
Erfolgsaussicht einer Klage, gestützt auf die ständige Rechtsprechung des BGH
ZPO § 114 Stützt sich eine um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, kann der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung die Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht mit dem Hinweis abgesprochen werden, das Gericht vermöge sich der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs nicht anzuschließen.
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