Oberlandesgericht Köln, 2000-03-01, 17 U 58/99

17 U 58/99Obergericht01.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 58/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-01

Aktenzeichen: 17 U 58/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0301.17U58.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.04.1999 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 239/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 27.000,- DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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