Oberlandesgericht Köln, 2000-03-03, 11 U 46/98

11 U 46/98Obergericht03.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 46/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-03

Aktenzeichen: 11 U 46/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0303.11U46.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Januar 1998 verkündete Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 323/95 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten das vorbezeichnete Teilurteil des Landgerichts Bonn wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.974,51 DM nebst 10,5 % Zinsen seit dem 27. April 1995 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Teil-Anerkenntnis- und Schlußurteils des Landgerichts Bonn vom 20. März 1998.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abzuwenden, sofern die Beklagte nicht Sicherheit in gleicher Höhe vor der Vollstreckung leistet.

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