19 U 105/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-03, 19 U 105/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-03-03, 19 U 105/99
19 U 105/99Obergericht03.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 105/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-03
Aktenzeichen: 19 U 105/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0303.19U105.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.05.1999 - 21 0 186/95 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.982,88 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.01.1995 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 58 % der Klägerin und zu 42 % dem Beklagte auferlegt; von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 25 % und der Beklagte 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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