Oberlandesgericht Köln, 2000-03-03, 2 W 31/00

2 W 31/00Obergericht03.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 31/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-03-03

Aktenzeichen: 2 W 31/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0303.2W31.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 10. Februar 2000 gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 7. Februar 2000 - 23 T 443/99 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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