Oberlandesgericht Köln, 2000-03-09, 1 U 81/99

1 U 81/99Obergericht09.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 81/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-09

Aktenzeichen: 1 U 81/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0309.1U81.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Juni 1999 - 15 O 70/99 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah-rens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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